Anerkennung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) gemäß § 20 SGB V
Unsere Präventionskonzepte entsprechen dem aktuellen Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V“. Diese wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft und zertifiziert. Dazu gehören u. a.: Autogenes Training „Mein Weg in die Entspannung“, Progressive Muskelrelaxation „Entspannung länger erLEBEN“, Stressmanagement „Balance im Alltag neu entdecken“, Aquafitness-Training (Kraft) „Fit im Wasser“, Rückenfittraining „Fit und stabil durch Kräftigung“, Ernährungskurs „Bewusst und achtsam abnehmen“.
<h4umsatzsteuerbefreiung für="" berufliche="" bildungsmaßnahmen="" gemäß="" §="" 4="" nr.="" 21="" a)="" und="" bb)="" ustg="" Umsatzsteuerbefreiung für berufliche Bildungsmaßnahmen gemäß § 4 Nr. 21 a) und bb) UStG
Die Aus- und Fortbildungen der miltau Akademie wurden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Bundeslandes Brandenburg als berufliche Bildungsmaßnahmen geprüft und bundesweit geltend anerkannt. Diese sind dadurch gemäß § 4 Nr. 21 a) und bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Überprüft wurden u. a. die Qualifikationen der Dozenten, Inhalte und Ziele der Aus- und Fortbildungen sowie Teilnahmebedingungen.